United Limousines AG - Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

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United Limousines AG - Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

26.05.2020

Der Vorstand der United Limousines AG zeigt hiermit an, dass nach dem derzeitigen Stand der Abschlussarbeiten für das 1. Quartal 2020 bei pflichtgemäßem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist.

Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung wird aus Kosten- und Zweckmäßigkeitsgründen mit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung verbunden. Die Einladung wird zusammen mit der Veröffentlichung der Tagesordnung zeitnah erfolgen.

Der Vorstand wird die Lage der Gesellschaft darlegen und die weitere Vorgehensweise erörtern.

ISIN
DE000A13SZ95